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Das Wahlamt hat die Aufgabe die Wählerlisten der Gemeinde zu führen. In die Wählerlisten werden alle in der Gemeinde ansässigen Bürger eingetragen, die das aktive Wahlrecht haben.
Das aktive Wahlrecht haben alle volljährigen italienischen Staatsbürger, sofern keine gesetzlichen Hinderungsgründe vorliegen.
Für Regional- bzw. Landtagswahlen in der Region Trentino Südtirol müssen die Wähler außerdem seit mindestens vier Jahren ununterbrochen in der Region ansässig sein.
Für das aktive Wahlrecht in der Provinz Bozen muss der Wähler von den vorgeschriebenen 4 Jahren Wohnsitz in der Region mindestens 2 Jahre in unserer Provinz ansässig sein.
Gültigkeit: Der neue Wahlausweis ist für 18 Wahlgänge gültig und muss deshalb aufbewahrt und bei den nächsten Wahlen wieder verwendet werden. Der Wahlausweis wird jedem Wähler von amtswegen zugestellt.Verlust des Wahlausweises: Bei Verlust des Wahlausweises, muss sich der Interessierte an seine Wohnsitzgemeinde wenden, welche ihm ein Duplikat ausstellt.Wohnsitzverlegung und Adressänderung: Bei Verlegung des Wohnsitzes in eine andere Gemeinde, stellt die neue Wohnsitzgemeinde dem Wähler einen neuen Wahlausweis aus und zieht den alten Wahlausweis ein. Bei Wohnungswechsel innerhalb der Gemeinde wird dem Wähler eine Etikette mit den entsprechenden Änderungen zugesandt, die er auf dem Wahlausweis anbringen muss.
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