Das Standesamt ist zuständig für die Ausstellung von Bescheinigungen und Auszügen aus den Standesamtsregistern.
Das Standesamt stellt jedem Bürger auf Anfrage folgende Bescheinigungen und Bestätigungen aus:
- Geburtsschein
- Trauschein
- Todesbescheinigung
- Auszüge aus dem Geburtenregister
- Auszüge aus dem Trauungsregister
- Auszüge aus dem Sterberegister