Raumordnung

Dieser Dienst betreut die Planung der Raumordnung des Gemeindegebietes nach den Vorgaben der politischen Entscheidungsträger, mit dem Ziel einer geordneten wirtschaftlichen, kulturellen und sozialen Entwicklung der Bevölkerung der Gemeinde.

Zuständigkeiten

Dieser Dienst betreut die Planung der Raumordnung des Gemeindegebietes nach den Vorgaben der politischen Entscheidungsträger, mit dem Ziel einer geordneten wirtschaftlichen, kulturellen und sozialen Entwicklung der Bevölkerung der Gemeinde.

Die wichtigsten Instrumente der Raumordnungsplanung sind:

  • der Gemeindebauleitplan
  • die Durchführungspläne für Wohnbauzonen und Gewerbegebiete

Der Gemeinderat hat mit Beschluss vom 16.11.2004, Nr. 64 den überarbeiteten Bauleitplan der Gemeinde Ritten für die nächste Zehnjahresperiode genehmigt.

Zu den während der Veröffentlichungsfrist eingegangenen Einwänden und Vorschlägen hat der Gemeinderat mit Beschluss vom 16.01.2005, Nr. 2 Stellung genommen. Die Einwände und Vorschläge wurden mit den technischen Unterlagen zur Genehmigung an die Landesregierung übermittelt.

Mit Beschluss der Landesregierung Nr. 2581 vom 18.07.2005 wurden der Gemeinde zu zwei Punkten Änderungsvorschläge unterbreitet. Dazu hat der Gemeinderat mit Beschluss Nr. 54 vom 01.09.2005 Stellung genommen.

Die Landesregierung hat den Bauleitplan mit Beschluss Nr. 3970 vom 24. Oktober 2005 endgültig mit Korrekturen des Amtes genehmigt.

Der Bauleitplan wurde im Amtsblatt der Autonomen Region Trentino-Südtirol Nr. 51/I-II vom 20. Dezember 2005 veröffentlicht.


Art der Organisation

Abteilung

Verwaltungsbereich

Lageplan

DORFSTRASSE 16, 39054 RITTEN

Verantwortlich

Dr. Helga Plankensteiner

Dienstleiter und Ansprechperson bei Missachtung der Verfahrensfristen durch die Verwaltung

Mitarbeiter

Orte

Gemeinde Ritten

DORFSTRASSE 16, 39054 RITTEN

Kontakt

Weitere Informationen

Zuletzt aktualisiert: 14.04.2025, 10:34 Uhr