Öffentliche Veranstaltungen in Räumlichkeiten mit Eignung und mit bis zu maximal 500 Teilnehmern
Für öffentliche Veranstaltungen mit bis zu maximal 500 Teilnehmern und Veranstaltungsende vor 03.00 Uhr, die im Inneren von Einrichtungen abgehalten werden, deren Eignung festgestellt wurde, muss mindestens 5 Tage vor Beginn der Veranstaltung eine zertifizierte Meldung über die Tätigkeitsaufnahme gemacht werden. Eine Kopie der protokollierten Meldung wird dem Veranstalter übermittelt und gilt als Bewilligung für die Veranstaltung.
Für Veranstaltungen in nicht gemeindeeigenen Räumlichkeiten, deren Eignung noch nicht festgestellt wurde, muss um eine Bewilligung angesucht werden. Voraussetzung für die Ausstellung der Bewilligung ist die Feststellung der Eignung des Veranstaltungsortes, welche vom Gemeindetechniker durchgeführt wird.
Öffentliche Veranstaltungen im Freien oder in Räumlichkeiten mit mehr als 500 und weniger als 2.000 Teilnehmern
Für Veranstaltungen im Freien oder in Räumlichkeiten, die an einem öffentlichen oder der Öffentlichkeit zugänglichen Ort stattfinden mit einer Höchstdauer von zwei Tagen und einer vorgesehenen Besucherzahl von mehr als 500 und weniger als 2.000 Teilnehmern ist ebenso eine Bewilligung beim Bürgermeister zu beantragen.
Bewilligung für öffentliche Veranstaltungen, welche vom Aufsichtsamt der Autonomen Provinz Bozen ausgestellt wird
Die Genehmigung für öffentliche Veranstaltungen, die sich auf mehr als 2 Tage erstrecken oder mehr als 2.000 Personen betreffen sowie für Sportveranstaltungen, welche die territoriale Zuständigkeit mehrerer Gemeinden betreffen, und für sämtliche Zeltfeste werden vom Landeshauptmann erteilt und müssen beim Aufsichtsamt der Autonomen Provinz Bozen beantragt werden.
Verabreichung von Speisen und Getränken bei öffentlichen Veranstaltungen
Für Veranstaltungen, welche mehr als 3 Tage dauern und bei denen Speisen und/oder Getränke zubereitet und/oder verabreicht werden, muss das Formblatt für die zeitlich begrenzte Verabreichung von Lebensmitteln ausgefüllt und der Verwaltungspolizei vorgelegt werden. Das Formular wird dann von Amts wegen an den Sanitätsbetrieb Bozen weitergeleitet.
Kosten
2 Stempelmarken zu 16,00 Euro (eine für das Ansuchen und eine für die Veranstaltungslizenz).
Im Falle der zertifizierten Meldung des Tätigkeitsbeginns ist keine Stempelmarke erforderlich.
Von der Stempelsteuer befreit sind jene Vereine, welche im Verzeichnis der ehrenamtlich tätigen Organisationen bzw. im Verzeichnis der Vereine zur Förderung des Gemeinwesens (O.N.L.U.S.) eingetragen sind sowie die vom Coni anerkannten Vereine.