In den Bereich „Grundverkehr und Enteignungen“ fallen die Enteignungen und der Ankauf von Grundstücken für die öffentliche Bautätigkeit, genauso wie der An- und Verkauf von kleineren Grundstücken von oder an private Antragsteller für die Auf- oder Abrundung des persönlichen (kleinbäuerlichen) Eigentums.
Im Bereich der Enteignungen hat diese Organisationseinheit folgende Aufgaben:
- Kataster- und Grundbuchserhebungen
- Anforderung der erforderlichen Dokumente
- Einleitung des Enteignungsverfahrens
- Veranlassung der notwendigen Schätzungen
- Vornahme der Veröffentlichungen
- Hinterlegung der Enteignungsvergütung
- Grundbuchsanträge
Im Bereich der An- und Verkäufe von Liegenschaften werden folgende Aufgaben abgewickelt:
- Entgegennahme der Ansuchen
- Kataster- und Grundbuchserhebungen
- Anforderung der erforderlichen Dokumente
- Freischreibungen
- Vorbereitung der Beschlussvorlage und des Vertragsentwurfs
- Grundbuchsanträge
Die Zuständigkeit im Bereich Handwerk besteht in:
- Ausweisung von Gewerbegebieten
- Enteignung oder dem Ankauf von Gewerbebauland
- Errichtung der notwendigen Infrastrukturen
- Bearbeitung der Ansuchen um Grundzuweisungen und Erstellung der entsprechenden Rangordnung
- Ansuchen um Landesbeiträge und Abrechnung
- Zuweisung der Flächen an die anspruchsberechtigten Betriebe