Bauamt

Mit Landesgesetz Nr.9/2018, betreffend „Raum und Landschaft“ wurde die Servicestelle für Bau- und Landschaftsangelegenheiten eingerichtet.

Zuständigkeiten

Mit Landesgesetz Nr.9/2018, betreffend „Raum und Landschaft“ wurde die Servicestelle für Bau- und Landschaftsangelegenheiten eingerichtet.

ACHTUNG: Für sämtliche nach dem 01.07.2020 eingereichten Anträge verweist man auf die Servicestelle.

Kataster- und Grundbuchsauszüge

Auszüge aus dem Gebäudekataster, Grundkataster und Grundbuch sind im Bauamt der Gemeinde erhältlich.

Gebühren:

3,00 Euro/Block
3,00 Euro/Block (Grundbuchsauszug)

Art der Organisation

Abteilung

Verwaltungsbereich

Lageplan

DORFSTRASSE 16, 39054 RITTEN

Verantwortlich

Mitarbeiter

Orte

Gemeinde Ritten

DORFSTRASSE 16, 39054 RITTEN

Kontakt

Weitere Informationen

Zuletzt aktualisiert: 14.04.2025, 08:43 Uhr