Antrag
Gebührenpflichtig ist die dauernde und die zeitweilige Besetzung von öffentlichen Flächen. Jegliche Besetzung bedarf einer vorherigen schriftlichen Genehmigung. Der Antrag für die Besetzung erfolgt über einen eigenen Vordruck.
Einstufung
Die Gebühr wird je nach Wichtigkeit der besetzten Fläche laut nachfolgenden Kategorien berechnet.
Zone A: Ortskerne von Oberbozen, Unterinn und Klobenstein
Zone B: restliches Gemeindegebiet
erforderliche Unterlagen
- Ansuchen
- 2 Stempelmarken zu je 16,00 €
Tarife
Zeitweilige Besetzungen: (unter einem Jahr)
Zone A: € 1,10/m²
Zone B: € 0,55/m²
Dauernde Besetzungen: (über einem Jahr)
Zone A: € 18,00/m²
Zone B: € 9,00/m²
Ermäßigungen und Befreiungen
Die Gemeindeverordnung sieht verschiedene Ermäßigungen und Befreiungen vor.