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Home > Gemeindeleitstelle für den Zivilschutz
Gemäß Landesgesetz vom 18. Dezember 2002, Nr. 15 (Vereinheitlichter Text über die Ordnung der Feuerwehr- und Zivilschutzdienste) wird in jeder Gemeinde eine Gemeindeleitstelle für den Zivilschutz eingerichtet. Diese hat die Aufgabe, den Bürgermeister in der Vorhersage, in der Vorbeugung und in der Durchführung der im Katastrophenfall zu ergreifenden Maßnahmen zu unterstützen. Dazu wird ein Plan ausgearbeitet, welcher folgendes enthält:
Die Mitglieder der Gemeindeleitstelle werden vom Gemeinderat ernannt und bleiben für die Dauer der Legislatur im Amt, auf jeden Fall bis zu ihrer Erneuerung.