Vermögensgebühr - Besetzung von öffentlichem Grund

Antrag

Gebührenpflichtig ist die dauernde und die zeitweilige Besetzung von öffentlichen Flächen. Jegliche Besetzung bedarf einer vorherigen schriftlichen Genehmigung. Der Antrag für die Besetzung erfolgt über einen eigenen Vordruck.

Einstufung

Die Gebühr wird je nach Wichtigkeit der besetzten Fläche laut nachfolgenden Kategorien berechnet.

Zone A: Ortskerne von Oberbozen, Unterinn und Klobenstein

Zone B: restliches Gemeindegebiet

erforderliche Unterlagen

  • Ansuchen
  • 2 Stempelmarken zu je 16,00 €

Tarife

Zeitweilige Besetzungen: (unter einem Jahr)

Zone A: € 1,10/m²

Zone B: € 0,55/m²

Dauernde Besetzungen: (über einem Jahr)

Zone A: € 18,00/m²

Zone B: € 9,00/m²

Ermäßigungen und Befreiungen

Die Gemeindeverordnung sieht verschiedene Ermäßigungen und Befreiungen vor.

Zuständig

DEU