Überprüfung der Bewohnbarkeit von Wohnhäusern

Diese Kommission ist für die Überprüfung und Erklärung der Unbewohnbarkeit von Häusern und Gebäuden in der Gemeinde Ritten zuständig.

Themen
Kategorien

Beschreibung

Für die Erklärung der Unbewohnbarkeit eines Gebäudes oder eines Teiles davon - aus Gründen der öffentlichen Gesundheit oder der Sicherheit oder infolge von Naturkatastrophen - ist der Bürgermeister zuständig; diese gilt in jeder Hinsicht und muss dem Gutachten dieser Kommission entsprechen.

Art der Organisation

Kommissionen

Adresse

DORFSTRASSE (KLOBENSTEIN) 16, 39054 RITTEN

Mitglieder

Geom. Julia Ramoser

Gemeindetechnikerin

Alessandro Mascarello

Vertreter der Sanitätseinheit

Orte

Gemeinde Ritten

DORFSTRASSE 16, 39054 RITTEN

Kontakt

Weitere Informationen

Zuletzt aktualisiert: 01.08.2025, 11:30 Uhr