Das Meldeamt ist zuständig für die Führung des Registers der ansässigen Bevölkerung, für das Melderegister der im Ausland ansässigen italienischen Staatsbürger, für die Bevölkerungsstatistiken, für die Ausstellung von meldeamtlichen Bescheinigungen, für eventuelle Wohnsitzänderungen, für die Einladungen zur Abgabe der Sprachgruppenzugehörigkeitserklärungen, für Aufgaben auf dem Gebiet des Militärdienstes sowie für die Beglaubigung von Kopien und Unterschriften.