Im Frühjahr 2025 findet wieder eine Prüfungssession für die Erlangung des Befähigungsnachweises für die Verwendung von giften Gasen statt.
Wer giftige Gase wie z.B. Ammoniak, Chlor, Cyanide, Schwefeldioxyd, Äthylenoxid u.a. verwendet, benötigt gemäß königl. Dekret vom 9. Jänner 1927, Nr. 147, in geltender Fassung, einen Befähigungsnachweis für die Verwendung von Giftgasen.
Einreichetermin für das Gesuch ist der 9. Mai 2025.
Der Antrag auf Zulassung zur Prüfung kann zusammen mit den erforderlichen Unterlagen mittels Email, zertifizierter Email oder mit der Post (Landesamt für Prävention, Gesundheitsförderung und öffentliche Gesundheit – Kanonikus-Michael-Gamper-Str. 1 – 39100 Bozen) übermittelt werden oder persönlich abgegeben werden.
Die Prüfung besteht aus einem mündlichen und einem praktischen Teil. Der Prüfungstermin mit Angabe der Uhrzeit und der Prüfungsort werden den Bewerberinnen und Bewerbern mindestens 15 Tage vor der Prüfung bekannt gegeben.
Für weitere Informationen steht Frau Elisabeth Plancher zur Verfügung: Tel. 0471 418054 oder elisabeth.plancher@provinz.bz.it. Es kann auch die Seite https://civis.bz.it/de/dienste/dienst.html?id=1003002 konsultiert werden.