Die Verordnung (EU) 2019/1157 der Europäischen Union hat festgelegt, dass Identitätskarten in Papierform am 3. August 2026 ihre Gültigkeit verlieren, da diese nicht mehr den festgelegten Mindestsicherheitsanforderungen entsprechen.
Der Verfall der Gültigkeit betrifft dabei nicht nur eine mögliche Ausreise ins Ausland, sondern auch die Verwendung der Identitätskarte in Papierform innerhalb Italiens.
Aus diesem Grund möchten wir alle Bürger:innen, welche noch im Besitz einer Identitätskarte in Papierform sind, dazu einladen, sich frühzeitig zu organisieren und im Meldeamt der Gemeinde (Erdgeschoss des Rathauses) den Antrag zur Ausstellung der elektronische Identitätskarte (EIK) zu stellen.
Für die Beantragung erforderlich:
- Vorlage der bisherigen Papier-Identitätskarte
- Ein aktuelles Passfoto nicht älter als 6 Monate und auf keinen Fall dasselbe Foto wie auf dem vorherigen Personalausweis (kann auch vorab per E-Mail an meldeamt@ritten.eu gesendet werden)
- Abnahme der Fingerabdrücke
- Gebühr: 22,00 €
Anlässlich der Ausstellung bzw. Erneuerung ihrer Identitätskarte haben volljährige Bürger:innen die Möglichkeit, ihre Bereitschaft oder Nichtbereitschaft zur Organ- und Gewebespende zu erklären.
Die Vorgehensweise zur Ausstellung der Identitätskarte für Minderjährige ist dieselbe wie für Volljährige.
Um das Dokument zu beantragen ist die Anwesenheit des Minderjährigen und der Eltern erforderlich. Sollte ein Elternteil nicht persönlich am Schalter erscheinen können, kann es untenstehendes Formular ausfüllen und unterschreiben und die Kopie eines gültigen Erkennungsausweises beilegen. Zustimmung EIK - Antrag und Erklärung für Minderjährige
Die vollständige Erklärung wird dann vom Elternteil, welches persönlich am Schalter zusammen mit dem Minderjährigen erscheint, vorgelegt.
Ab dem zwölften Lebensjahr unterschreiben Kinder ihre Identitätskarte selbst und zusätzlich werden die Fingerabdrücke abgenommen.
Eine Terminvereinbarung ist nicht notwendig. Die Ausstellung der neuen elektronischen Identitätskarte dauert in der Regel etwa eine Woche.
Bitte beachten: Für Bürger:innen, die im AIRE-Verzeichnis eingetragen sind, ist die Ausstellung der elektronischen Identitätskarte derzeit noch nicht möglich.