Kommission Erstellung Laienrichterverzeichnisse

Kommission Erstellung Laienrichterverzeichnisse der Gemeinde Ritten

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Beschreibung

 

Die Kommission für die Erstellung der Laienrichterverzeichnisse ist vom Gesetz 10.04.1951, Nr. 287 vorgesehen und geregelt.

Die Kommission setzt sich aus dem Bürgermeister, oder einem von diesem bevollmächtigten Referenten, der den Vorsitz führt, und aus zwei Gemeinderäten zusammen.

Der Kommission obliegt die Aufgabe, die Verzeichnisse der in der Gemeinde ansässigen Staatsbürger aufzustellen, die die Voraussetzungen besitzen, um die Befugnisse von Laienrichtern an Geschworenengerichten und an Geschworenen-Oberlandesgerichten auszuüben, und zwar gemäß Art. 13, Absatz 1 des Gesetzes vom 10. April 1951, Nr. 287.


 

Art der Organisation

Kommissionen

Mitglieder

Orte

Gemeinde Ritten

DORFSTRASSE 16, 39054 RITTEN

    Weitere Informationen

    Zuletzt aktualisiert: 29.04.2025, 08:37 Uhr