Der Bibliotheksrat hat im einzelnen folgende Aufgaben:
- aus seiner Mitte den Vorsitzenden zu wählen,
- den Haushaltsvoranschlag und die Abschlußrechnung der Bibliothek zu erstellen, die dem Träger zur Genehmigung vorgelegt werden,
- im Rahmen des genehmigten Haushaltsvoranschlages die Ausgaben zu verfügen und die Einnahmen festzustellen, soweit sie die Verwaltung der Bibliothek betreffen,
- dem Träger die Errichtung oder Auflösung von Zweigstellen und Leihstellen vorzuschlagen,
- die Benutzungsordnung mit Genehmigung des Trägers zu beschließen,
- die Öffnungszeiten festzulegen,
- die Richtlinien für die Auswahl von Büchern und anderen Medien festzulegen und den Ankaufsplan zu genehmigen,
- das Tätigkeitsprogramm der Bibliothek zu erstellen und bibliotheksspezifische kulturelle Veranstaltungen anzuregen,
- im Auftrag des Trägers den Bibliotheksbetrieb allgemein zu überwachen,
- beim Träger die Beauftragung von Fachkräften oder die Anstellung von Personal, soweit es die genehmigten Finanzierungspläne erlauben, zu beantragen.