Die Gemeinde ist Eigentümerin des Schlachthofes. Im Schlachthof werden Schlachtungen von Lebendvieh in herkömmlicher Form durchgeführt. Alle Rinder über 24 Monate werden von der Sanitätseinheit der BSE-Kontrolle unterzogen. Im Schlachthof ist jeglicher Fleischverkauf verboten. Notschlachtungen müssen jederzeit vom Betreiber vorgenommen werden.
Die Schlachtungen werden jeden Dienstag und in den Wintermonaten (November bis Februar) zusätzlich jeden Freitag durchgeführt.
Zuständige Tierärztin:
Dr. Aiello Roberta
Tarife für Schlachtungen:
- Rinder ab 1 Jahr € 115,00
- Kälber bis 1 Jahr € 60,00
- Schafe € 25,00
- Lämmer € 15,00
- Ziegen € 25,00
- Kitze € 15,00
- Spanferkel € 25,00
- Schweine € 35,00
- Pferde € 115,00
- Fohlen € 60,00
Lagerung und Kühlung ab dem 15. Tag nach Schlachtung 3,00€/Tag.
Die Tarife verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
In den Gebühren inbegriffen sind:
- Schlachtung der Tiere und Zerlegung in Viertel;
- Kühlung und Lagerung für 14 Tage (Schlachttag inklusive);
- Entsorgung aller Schlachtabfälle;
- die Haut verbleibt dem Eigentümer des Tieres;
- Gebühren und Abgaben für die tierärztliche Beschau;
Die Verrechnung der Tarife erfolgt durch die Gemeinde.
Die Kadaverentsorgungsstelle befindet sich auf dem Gelände des Gemeindebauhofes, wo verendete Tiere entsorgt werden.
Der Ansprechpartner ist Lobis Philipp - Tel. +39 348 875 1371